- 1. Die Alumni-Mitgliedschaft beginnt unmittelbar nach dem positiven Bescheid über den Antrag durch den Vorstand. Im Falle der Ablehnung des Antrags begründet der Vorstand seine Entscheidung und gibt dem Antragsteller die Möglichkeit zur Erwiderung. Macht der Antragsteller von dieser Gebrauch, entscheidet die Mitgliederversammlung über den Antrag abschließend.