Erläuterungen zur Mitgliedschaft

Stand: 07. Januar 2023
  1. 1. Die Mitgliedschaft beginnt unmittelbar nach dem positiven Bescheid über den Antrag durch den Vorstand. Im Falle der Ablehnung des Antrags begründet der Vorstand seine Entscheidung und gibt dem:r Antragsteller:in die Möglichkeit zur Erwiderung. Macht der:die Antragsteller:in von dieser Gebrauch, entscheidet die Mitgliederversammlung über den Antrag abschließend.
  1. 2. Die Vereinssatzung mit den darin enthaltenen Rechten und Pflichten eines Mitgliedes kann auf dieser Webseite eingesehen und heruntergeladen werden.
  1. 3. Dem LPRS e.V. obliegt es, die Daten des Mitglieds vertraulich für die interne Mitgliederverwaltung zu nutzen.
  1. 4. Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Weiterhin haben sie das Recht gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung, Anträge zu stellen.
  1. 5. Die Höhe des Beitrags für die Alumni-Mitgliedschaft kann vom Mitglied selbst bestimmt werden. Sie beträgt laut derzeit gültiger Beitragsordnung jedoch mindestens 30 EUR im Jahr. Der Beitrag wird jeweils einmal jährlich berechnet.
  1. 6. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen. Die Mitgliedschaft endet weiterhin, wenn das Mitglied trotz Mahnung ausstehende Beiträge nicht leistet, bzw. durch eine Umstellung der Mitgliedschaft. Eine ggf. anteilsmäßige Rückzahlung des Alumni-Beitrags erfolgt nicht.
  1. 7. Die freiwillige Beendigung der aktiven Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Studierendenmitglieder und Ehrenmitglieder sind dabei an keinerlei Fristen gebunden, für Alumnimitglieder gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.